AGB's

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

A )Geltungsbereich

Die AGB der Fa. LIAVER GmbH & Co. KG, Ilmenau sind ausschließliche Grundlage der vertraglichen Beziehungen und der Verkaufs- und Lieferbedingungen. Selbst wenn LIAVER eigenen Bedingungen der Kunden nicht widerspricht, werden diese kein Vertragsbestandteil. Bei Auftragserteilung erkennt der Kunde ausdrücklich und ausschließlich die Bedingungen der Firma LIAVER als verbindlich an. Abweichende Vereinbarungen, sowie Individualabreden bedürfen der Schriftform.

B) Lieferfristen.

Lieferfristen beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Übergabe der vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und Leistung einer vereinbarten Anzahlung. Entscheidend ist jeweils der Tag des Zuganges bei LIAVER.
Die Frist ist gewahrt, wenn bis zu ihrem Ablauf die Lieferung das Werk verlassen hat.Sie wird verlängert im Falle von Streik, Aussperrung, unvorhergesehenen Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereiches von LIAVER liegen, sowie bei Schwierigkeiten bei der Anlieferung wesentlicher Materialien, durch Dritte, die zur Herstellung/ Lieferung und Verkauf der von LIAVER vertriebenen Produkte notwendig sind .Die Verlängerung entspricht der Dauer des Hindernisses. Derartige Umstände sind auch dann von LIAVER nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Ereignisse teilt LIAVER unverzüglich mit. Teillieferungen sind für LIAVER innerhalb dieser Zeiträume möglich.

C) Lieferungen

Lieferungen erfolgen innerhalb Deutschlands und der EU entsprechend den Regelungen nach  FCA bzw. (CFR/CPT). Entscheidend ist die jeweilige Bestätigung des Auftrages durch LIAVER. Bei  Lieferungen in andere Länder gelten die INCO-TERMS in der jeweils gültigen Fassung.
Transporte „ frei Frachtführer ( „ FCA“) sind ohne weitere Vereinbarung ausschließlich Straßentransporte.
Lieferungen „(CFR) Fracht frei“ oder „ geliefert unverzollt“(„ DDU“) erfolgen auf der Preisbasis voller LKW-Züge, andernfalls werden Preiszuschläge berechnet. Dies gilt auch, wenn das Lieferfahrzeug seine Ladung nicht innerhalb von 90 Minuten löschen kann, oder am Lieferort gegenüber dem üblichen Geschäftsverkehr erschwerte Zustellbedingungen herrschen. Hinweise auf Erschwernisse beim Lieferort haben bei der Auftragserteilung ausdrücklich zu erfolgen. .Lieferungen loser Ware „CPT/CFR oder “DDU“, erfolgen mit Silo-Fahrzeugen oder Kipp-LKW. Die Entladung muss innerhalb 2 Stunden möglich sein. Verpackte Ware wird auf Paletten geliefert; die Entladung erfolgt durch den Empfänger. Abladeverzögerungen werden in jedem Fall nach angefangenen Stunden, entsprechend der jeweils gültigen Preisliste berechnet.
ABNAHME und GEFAHRÜBERGANG richten sich nach den Bestimmungen der gültigen INTERCOMS.

D) Preise, Änderungen Stornierungen

Es gelten die jeweils, gültigen Preislisten, bzw. die konkret vereinbarten Preise.
Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, so ist er zur Zahlung von 10 % des Preises verpflichtet, vorbehaltlich eines höheren, von LIAVER konkret zu belegenden Schadens. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren bzw. keinen Schadens vorbehalten.

E) Gewährleistung Haftung

Für die Beschaffenheit der jeweiligen Lieferung, beziehungsweise Vertragsgegenstandes ist die zugehörige Produktbeschreibung maßgebend. Darüber hinausgehende Eigenschaften werden nur bei ausdrücklicher  schriftlicher Zusicherung Vertragsgegenstand.
MÄNGELRÜGEN sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen; bei erkennbaren Mängeln in einer Frist von 1 Woche nach Feststellung. Anzugeben ist: Schüttdichte, Körnung, Art des Mangels, Liefertag, Art der Beförderung, Art der Lagerung, Zeit und Art der Verarbeitung.
PROBENAHME Bei Lieferung von Blähglas sowie Zusatzprodukten ist Voraussetzung zur Wahrung der Gewährleistungsan- sprüche die Durchführung einer normgerechten Probeentnahme am Bestimmungsort unter Beiziehung eines Zeugen. Zu dokumentieren sind hierbei: Lieferwerk, Liefertag, Schüttdichte, Tag der Probeentnahme, Nummer des Lieferscheines .Bei Meinungsverschiedenheiten über die Beschaffenheit entscheidet das jeweilige Fremdüberwachungsinstitut gemäß § 317 BGB.
Unter Voraussetzung einer ordnungsge- mäßen Mängelrüge haftet LIAVER während eines Zeitraumes von 12 Monaten nach Gefahrübergang, hilfsweise nach Ablieferung, gegenüber dem Besteller auf Beseitigung von Mängeln oder Nacherfüllung. Ist dies nicht möglich, oder wegen fehlgeschlagener Versuche nicht zumutbar, oder für LIAVER wegen Unverhältnismäs- sigkeit nicht zumutbar, kann der Besteller, anstelle der Nacherfüllung, vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Weitergehende Rechte sind ausgeschlossen Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Wegen weitergehender Ansprüche haftet LIAVER nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, insbesondere bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf Schäden beschränkt, die typischerweise vorhersehbar sind. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

F) Eigentumsvorbehalt

LIAVER behält sich das Eigentum an seinen Lieferungen bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises, ohne Abzüge vor. Die Geltendmachung des Eigentumvorbehalts gilt nicht als Vertragsrücktritt, soweit nicht andere gesetzliche Regelungen Vorrang haben.
Ist der Kunde Kaufmann, so tritt dieser bei Weiterverkauf alle gegenüber seinem Kunden erworbenen Forderungen , ein- schließlich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer an LIAVER ab.

 G) DELIKTISCHE HAFTUNG

Schadensersatzansprüche aus deliktischer Haftung sind ausgeschlossen, es sei denn der Schaden beruht auf zurechenbares, vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln. Dies gilt auch für Erfüllungs und Verrichtungsgehilfen, sowie Auswahlverschulden. In allen Haftungsfällen, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist die Haftungssumme beschränkt auf 2 Millionen €.

H) ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:

Der jeweilige Preis ist spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Ausstellungsdatum der Rechnung ohne Abzüge zahlbar .Zahlungen durch Scheck oder Wechsel werden bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung akzeptiert. Die Zahlung gilt erst nach endgültiger Gutschrift als bewirkt. Die am Tag der Lieferung geltenden Preise sind“ ab Werk Preise“ und werden grundsätzlich in Euro ausgewiesen. Grundlage für die endgültige Preisermittlung sind die Angaben des jeweiligen Lieferscheines.
Maßgebliche Währung ist der EURO.
Skonti von 2% werden bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewährt.
Bei Zahlungsverzug werden weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse ausgeführt. Aufrechnungen gegen unsere Ansprüche sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Gegenansprüchen statthaft. Gleiches gilt für Zurückbehaltungsrechte.

I) Erfüllungsort GERICHTSSTAND

Erfüllungsort ist das jeweilige Lieferwerk. Der Gerichtsstand liegt bei dem für den Hauptsitz von LIAVER örtlich und sachlich zuständigem Gericht .Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss von UN- Kaufrecht (CISG) auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.

J )SONSTIGES

Abtretungen oder sonstige Übertragung von Rechten und Pflichten aus mit uns geschlossenen Verträgen bedürfen der schriftlichen Zustimmung. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der verbleibenden nicht berührt.
Stand 4/2010

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